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Hausordnung

Präambel

Das harmonische Miteinander zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und den weiteren an der Schule tätigen Personen setzt gegenseitige Hilfe, Rücksichtnahme und Höflichkeit voraus. Sachgemäße und schonende Nutzung von Einrichtungsgegenständen sowie umweltgerechtes Verhalten sind selbstverständlich. Die Kleidung soll angemessen sein. Das Tragen von Symbolen und Kleidungsmarken, die eine extremistische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren, ist nicht gestattet. Erscheinung und Verhalten sollen so gestaltet sein, dass der Eindruck einer solchen Gesinnung nicht entstehen kann.

Schulbereich

Das Schulgelände umfasst alle Gebäude einschließlich Mensa und Betreuungsräume sowie den umfriedeten Bereich und die Treppenanlagen. Der Schulbereich wird durch die Brentanostraße begrenzt. Die Parkplätze gehören nicht zum Schulgelände. Der Pausenbereich schließt neben dem gepflasterten Hof auch die Pausenhallen im Erdgeschoss und Keller sowie den Innenhof und die roten Hartplätze ein:

Allgemeine Regeln

  • Aushänge im Schulbereich dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung erfolgen.
  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot. Dies betrifft auch E-Zigaretten u.Ä.
  • Das Mitbringen, Konsumieren und/oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln/Drogen sind untersagt.
  • Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen jeglicher Art) dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Im Schulbereich sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht für Unterrichtszwecke verwendet werden, auszuschalten. Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Über weitere Ausnahmen kann das Schulforum entscheiden.
  • Im gesamten Schulbereich ist im Interesse aller auf Sauberkeit zu achten und Müll nach Möglichkeit zu vermeiden. Für Abfälle stehen entsprechende Behälter zur Verfügung.
  • Personen, die nicht der Schule zugehören, soll Hilfe angeboten werden.
  • Für die Nutzung der Aufenthaltsräume, der Fachräume, für das Verhalten vor und nach dem Sportunterricht und bei Feueralarm gelten gesonderte Regeln.
  • Die Bibliothek und der Innenhof sind Orte der Ruhe.
  • Fundsachen sollen beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben werden.
  • Schäden am Mobiliar oder am Gebäude und seiner Ausstattung werden im Sekretariat oder beim Hausmeister gemeldet. Grundsätzlich haftet der Verursacher für den Schaden.

Verhalten im Gebäude und auf dem Schulgelände

  • Das Schulgebäude ist von 7.00 Uhr bis 17.15 Uhr geöffnet.
  • Alle am Unterricht Beteiligten sind pünktlich zum Unterrichtsbeginn in ihren Räumen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 halten sich während der Pausen im oben abgegrenzten Pausenbereich auf. Die Gänge und Treppen sind nicht Teil des Pausenbereichs.
  • Während der Mittagspause können die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen.
  • Das Verlassen des Schulbereichs während des Vor- und Nachmittagsunterrichts ist – mit Ausnahme von Volljährigen – für Schülerinnen und Schüler der 5. - 10. Jahrgangsstufe nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.

Verhalten im Unterrichtsraum

  • Die Unterrichtsräume können während der Unterrichtsstunden nur mit Genehmigung der Lehrkräfte verlassen werden.
  • Ist die Fachlehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen, meldet dies ein/e zuverlässige/r Schüler/in im Sekretariat. Die Klasse verhält sich so, dass sie den Unterricht in benachbarten Räumen nicht stört.
  • Beim Stunden-/Lehrerwechsel werden zügig die neuen Fach- bzw. Gruppenräume aufgesucht.
  • Die Stühle sind am Ende der letzten Unterrichtsstunde hochzustellen. Die Fenster werden geschlossen, die Heizung gedrosselt, die Medienausstattung in den Grundzustand versetzt und der Raum abgesperrt.

Diese Hausordnung wurde unter Mitwirkung von Vertretern des Lehrerkollegiums, der Schülermitverantwortung, des Elternbeirats sowie des Sachaufwandsträgers erarbeitet und beschlossen. Die Hausordnung tritt mit Beschluss des Schulforums vom 22. Januar 2018 in Kraft.

Carlo Ribeca, OStD

Ordnung zur privaten Nutzung von Mobiltelefonen am Spessart-Gymnasium Alzenau

  1. Eine private Handynutzung ist erlaubt:
    1. Vor dem regulären Unterrichtsbeginn (8:00 Uhr) in der Aula und auf dem Pausenhof
    2. Nach dem regulären Unterrichtsende (13:00 Uhr) in der Aula und auf dem Pausenhof
    3. Zu beachten ist, dass niemand durch die Nutzung gestört wird (z.B. durch das Abspielen lauter Musik).
  2. Nicht erlaubt ist die private Handynutzung:
    1. In Klassenräumen
    2. Auf Gängen / Treppen
    3. In Umkleiden / Toiletten
    4. In der Mensa
    5. Während der regulären Unterrichtzeit (8:00 bis 13:00 Uhr).
  3. Es ist nicht gestattet:
    1. Inhalte auf dem Handy mitzuführen, zu zeigen und zu verbreiten, die unter das Jugendschutzgesetz fallen.
    2. Bild- und Tonaufnahmen ohne vorherige Genehmigung durch eine Lehrkraft anzufertigen und zu verbreiten.
    3. Unter Verwendung des Smartphones Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen.
  4. Schülerinnen und Schülern der Oberstufe (Q11 und Q12) ist es zudem gestattet:
    1. Das Mobiltelefon in der Bibliothek zu nutzen.
    2. Das Mobiltelefon in den beiden Kollegstufenzimmern zu nutzen.
  5. Verfahren bei Verstoß gegen diese Nutzungsordnung:
    1. Das Mobiltelefon kann eingezogen und vorübergehend einbehalten werden. Die Schulleitung kann hierbei auch die Abholung durch die Erziehungsberechtigten festlegen (eventuell erst am Folgetag).
    2. Je nach Art des Verstoßes kann die Schule Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängen.

Die Formulierung „privat“ ermöglicht die Nutzung zu nicht unterrichtlichen Zwecken, etwa zum Musik hören. Hierbei anfallende Kosten trägt ausschließlich die Nutzerin / der Nutzer. Für die Einhaltung schulischer Regeln und gesetzlicher Vorgaben ist die Nutzerin / der Nutzer verantwortlich.

zu 1:
Als öffentliche Orte gelten der Pausenhof und die Aula. Vor Unterrichtsbeginn können Schülerinnen und Schüler ihre Geräte dort nutzen. Die Geräte sind auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren, sobald die Schülerin / der Schüler einen der unter Punkt II genannten Räume / Orte betritt. In Einzelfällen bzw. während des Unterrichts kann eine Lehrkraft die Nutzung auf Nachfrage hin gestatten.

zu 2:
Die Unterpunkte 1 - 4 gelten unabhängig von der Uhrzeit, also auch vor 8:00 Uhr und nach 13:00 Uhr. Der Unterpunkt 4 gilt auch für die öffentlichen Orte (Aula, Pausenhof).

zu 3:
Unter das Jugendschutzgesetz (Unterpunkt 1) fallen vor allem gewalttätige und sexuelle Inhalte. Nähere Informationen finden Sie unter dem Link https://www.jugendschutz-aktiv.de/das-jugendschutzgesetz/gesetzestext/abschnitt-3-jugendschutz-im-bereich-der-medien.html

Ausnahmen von Unterpunkt 2 bilden vom Lehrer genehmigte Aufnahmen zu Unterrichtszwecken. Diese unterliegen der Kontrolle durch die jeweilige Lehrkraft.

Unterpunkt 3 ergänzt die Unterpunkte 1 und 2 unter anderem um die Aktivität in sozialen Netzwerken. Diese dürfen nicht dazu genutzt werden, andere Menschen bloßzustellen oder anzugreifen.

zu IV:
Für die Schülerinnen und Schüler der Q11 und Q12 erlischt nur Unterpunkt 2.5. Alle anderen Regelungen, besonders Punkt 3 gelten jedoch uneingeschränkt.

Grundlage dieser Nutzungsordnung ist Art. 56 Abs.5 BayEUG:

  1. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
  2. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
  3. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.